Inzidenzstufe 2 im Kreis Gütersloh – Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb
Wie schon in der Rundmail vom 18.08.2021 erläutert, hat der Kreis Gütersloh die Inzidenzstufe 2 erreicht, womit einige Maßnahmen für den Trainingsbetrieb einhergehen. Im folgenden noch einmal Aufgelistet:
Einlass zum Training ausschließlich mit:
- Mitgliedsausweis
- Nachweis von einem der 3 G (Geimpft, Genesen, Getestet)
→ Die Nachweise werden somit bei jeder Trainingseinheit kontrolliert.
→ Die Teilnahme für Teilnehmer*innen, welche weder Geimpft noch Genesen sind gilt die Nachweispflicht eines negativen Schnelltest, dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Der Schnelltest kann aus einem Testzentrum sein, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder eine Bescheinigung der Schule bzw. ein Schülerausweis. Der Schülerausweis genügt in diesem Falle, da das Land NRW nach der neusten Verordnung, einen Schülerausweis aufgrund der verbindlichen Schultestungen als Testnachweis genügt (nachzulesen hier)