Einladung zur Jahreshauptversammlung 30.März 19:00 Uhr
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Mittwoch, den 30. März 2022 – 19.00 Uhr
Tagungsort: Mensa der Gesamtschule in Schloß Holte-Stukenbrock, Am Hallenbad
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Wahl des Protokollführers § 8, 9 b der Satzung
- Vorstellung und Bericht des Vorstands
- Rückblende 2021 – Ausblick 2022
- Ergebnis 2021, Haushalt 2022
- Bericht der Kassenprüfer
- Antrag auf Entlastung des Vorstands
- Wahl des/der Kassenprüfer
- Satzungsänderungen der Vereinssatzung 2022, Finanzordnung 2022 gemäß Vorlage mit Abstimmung
- Rücktritt des kommissarischen Geschäftsführers nach 43 Jahren Vorstandstätigkeit
- Antrag auf Ehrenmitgliedschaft
- Wahlen: Neuwahl Vorstandmitglied gem. § 26 BGB und Satzung § 13. zu wählen ist:
- Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin
Wahlberechtigt sind laut § 6 Stimmrecht und Wählbarkeit
-
- Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle aktiven Mitglieder und alle Ehrenmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann auch Minderjährigen vom 16. Lebensjahr an gewährt werden, wenn sie von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen. Wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt, kann der gesetzliche Vertreter das Stimmrecht des Minderjährigen ausüben.
- Das Stimmrecht bei Mitgliedern kann nur persönlich ausgeübt werden.
- Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder.
- Bericht zum Hallenbad mit Informationen zum Zugangsverhalten für Mitglieder zum Training und spezielle Verfahrensweisen
- Bericht Trainer Leistungssport
- Aussprache über sportliche / breitensportliche Situation
- Jugendarbeit
- Verschiedenes
Gez. Uwe Thost
- Vorsitzender
Anlage:
Satzung alt: Satzung des SSC 09.04.2021
Satzung neu: Satzung des SSC 30.03.2022_neu
Finanzordnung alt: FINANZORDNUNG SSC_2021
Finanzordnung neu: FINANZORDNUNG SSC_22_Vorlage30.03.22