Einladung Jahreshauptversammlung 20.03.2024.
Einladung zur Jahreshauptversammlung des SSC ´90
Mittwoch, 20. März 2024, 19 Uhr, in der Mensa der Gesamtschule am Hallenbad, Am Hallenbad 4, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Versammlung
2. Wahl eines Protokollführers
3. Bericht des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes
4. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer
5. Haushalt 2024
6. Ehrungen
7. Nachwahlen zum Vorstand, hier 2. Vorsitzende/r und Geschäftsführer
8. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
9. Sonstiges
Anträge:
Die Versammlung möge beschließen:
Der SSC ´90 Schloß Holte-Stukenbrock bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein. Der Verein SSC ´90 Schloß Holte-Stukenbrock verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und / oder sexualisierter Art ist und tritt ihr entschieden entgegen.
Ein weiterer Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung des SSC ´90 Schloß Holte-Stukenbrock beschließt, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen (Funktionäre, Trainer, Übungsleiter, Helfer, Kampfrichter und Elternteile) die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis in einem Turnus von vier Jahren vorlegen müssen. Die Vorlage regeln und registrieren die beauftragte(n) Ansprechperson(en) des Vereins.
Ein weiterer Beschluss:
Der Vorstand des SSC ´90 Schloß Holte-Stukenbrock beauftragt zwei Personen als offizielle Ansprechpartner für den Schutz der Mitglieder vor (sexualisierter) Gewalt. Deren Aufgabe ist es auch, die Prävention von und die Intervention bei (sexualisierter) Gewalt im Verein zu implementieren und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen.