Ausbildung / Fortbildung

Wir brauchen Ihre/Deine Hilfe, um unseren Verein weiter auszubauen.
Ohne Unterstützung des Vereinsgeschehens im Ehrenamt kann kein Verein ein aktives Programm für die Mitglieder gestalten.
Daher ist es wichtig, dass sich immer wieder Mitglieder/Eltern dazu bereit erklären, kleine Aufgaben im Verein zu übernehmen.

Kleine Aufgaben sind:

  • Mithilfe im Übungsbetrieb
  • Mithilfe im Festausschuss
  • Mithilfe in der Jugendarbeit
  • Mithilfe in der Vorstandsarbeit.

Wir unterstützen jeden Interessenten durch die Möglichkeit einer fundierten Ausbildung bei den entsprechenden Fachsparten.
Die Schulung zum Erwerb von Übungsleiterscheinen, Trainerscheinen, Jugendleiterscheinen und insbesondere Kampfrichterscheinen wird dabei durch den Verein finanziert.

 

Ausschreibungen und Anmeldeunterlagen gibt es auf der Homepage des Schwimmverband NRW:
http://www.swimpool.de/no_cache/lehrgaenge/lehrgangssuche.html

 

Ansprechpartner beim Kreissportbund Gütersloh

Unsere Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 09:00 – 12:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei Fragen und persönlichen Anliegen gerne weiter und stehen an o. g. Tagen in der Regel auch außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung.

Geschäftsstelle

 

  • Am Reckenberg 6
    33378 Rheda-Wiedenbrück
  • 05241 85 1441
  • 05241 85 1454
Umstellung der Lizenzgültigkeiten

Aufgrund des Zusammenschlusses der Lizenzmanagementsysteme des Landessportbundes NRW und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), werden die Lizenzgültigkeiten ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 30. Oktober 2019 neu berechnet.

Die DOSB-Rahmenrichtlinien für Qualifizierung legen hierfür folgende Zeiträume fest:

  1. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz
  2. Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig
  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe vier Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe vier Jahre (für den Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“, muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung absolviert werden)

Eine Gültigkeit, die über vier bzw. zwei Jahre hinausgeht, ist laut DOSB-Rahmenrichtlinien nicht zulässig und die Anpassung eine verbindliche Vorgabe seitens des DOSB. 

 

Übungsleiter-C-Lizenzen, die zum Jahresende auslaufen, können nach folgenden Regelungen verlängert werden:

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.
  • Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.

 

 

Anstehende Wettkämpfe