Allgemein

2 G Regel im Trainingsbetrieb

Seit dem 24.11.2021 gelten in NRW neue Regelungen für den Vereinssport, welchen wir natürlich nachkommen. Das bedeutet für den Trainingsbetrieb:

Mitglieder 15 Jahre und jünger Über 15-jährige Mitglieder
 

Ständiges Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (auch beim Umziehen in den Kabinen). Beim Verlassen der Kabine kann der Mund-Nasen- Schutz abgelegt werden.

 

Ständiges Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (auch beim Umziehen in den Kabinen). Beim Verlassen der Kabine kann der Mund-Nasen- Schutz abgelegt werden.

 

 

Schüler (15 Jahre und jünger) gelten weiter als regelmäßig getestet und müssen keinen weiteren Nachweis erbringen.

 

 

Nachweis des Impf– oder Genesungsstatus in originaler/ digitaler Form bei jeder Trainingseinheit.

Um die Kontrollen adäquat durchführen zu können ist es daher wichtig, dass ihr pünktlich 15 Minuten vor eurer Trainingseinheit am Haupteingang des Hallenbades seid.

 

Zudem bitten wir alle Eltern darauf zu verzichten, dem Training von der Empore aus zuzusehen.

Beim Betreten des Hallenbades muss auch für die Eltern ein 2G Status nachgewiesen werden.

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